Rauchwarnmelder in Schlafräumen sowie Rettungswegen sind
in Baden-Württemberg in Neubauten Pflicht. Dies hat der Landtag
beschlossen. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung für Bestandsbauten
bis 31. Dezember 2014 ist verglichen mit anderen
Bundesländern recht kurz bemessen. In Bayern gilt für bestehende
Wohnungen eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis
zum 31.12.2017.
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